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Schutzgebiet Sandhauser-, Engelbartsbrake

Das Landschaftsschutzgebiet Sandhauser-, Engelbartsbrake wird im Westen von der viel befahrenen Stedinger Landstraße sowie im Norden und Osten von der Deichlinie der Ochtumniederung begrenzt.

Typische Merkmale des 44 Hektar großen Areals sind durch Baumreihen und Hecken unterschiedlich stark parzellierte Wiesen und Weiden mit zahlreichen Vogelarten. Insbesondere die linearen Gehölzstrukturen sind unter anderem wichtige Leitlinien für die Fledermäuse, die in den angrenzenden Waldgebieten des Naturschutzgebietes "Sandhauser Brake und Schwarze Brake" vorkommen.

Um die nach Deichdurchbrüchen entstandenen Braken ranken sich zahlreiche Geschichten und Erzählungen. So wird über die Engelbartsbrake, die 1433 entstand, erzählt, in ihr sei einst eine Hochzeitskutsche mit allen Insassen verschwunden.

1571 wurde die etwa sechs Hektar große Sandhauser Brake ausgespült, deren Tiefe zwischen fünf und neun Metern betragen soll. Nach der Sage vom "gottlosen Kerl von Bühren" soll sie durch einen Deichfrevler entstanden sein, der den gegenüberliegenden Deich durchstach, um den seinen zu entlasten.

Heute sind die Braken oftmals landschaftliche Kleinode mit hoher gewässerökologischer Bedeutung.

Hundehalter werden gebeten, auf wild lebende Tiere innerhalb des Schutzgebietes Rücksicht zu nehmen und die Hunde anzuleinen. Jährlich zwischen dem 1. April und 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) ist die Anleinpflicht gemäß dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung zu beachten.

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