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Landschaftsschutzgebiet Langenwisch–Emshoop

Das Schutzgebiet hat eine Größe von 350,6 Hektar.
Überwiegend setzt sich die strukturreiche Kulturlandschaft aus einem Mosaik von Acker- und Grünlandflächen mit zahlreichen Hecken und hofnahen Altholzbeständen zusammen.

Von besonderer Bedeutung für den Artenschutz sind die Waldbestände im Bereich Groß Emshoop und Gut Langenwisch. Insbesondere die dort vorhandenen zahlreichen Altbäume mit ihren Höhlungen, Astabrissen, Rindenschäden und großem Totholzanteil bieten Fledermäusen ideale Lebensbedingungen zur Aufzucht von Nachkommen, als zeitweises Quartier oder zur Jagd. Im Zuge von Bestandskartierungen wurden insgesamt elf Fledermausarten im Landschaftsschutzgebiet nachgewiesen. Zwei Arten gelten gemäß der FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) als besonders geschützt.

Für die Vogelwelt sind unter anderem die zahlreichen Baum-/Strauchhecken und Feldgehölze von Bedeutung; die vorhandenen Fließgewässer dienen als Lebensraum und Leitlinie für verschiedene Vogelarten wie den hier vorkommenden Eisvogel.

Bestandteil des Schutzgebietes ist auch die Varreler Bäke, die zusammen mit Ochtum, Delme und Hache das FFH-Gebiet Nr. 250 bildet.
Das FFH-Gebiet Nr. 250 "Untere Delme, Hache, Ochtum und Varreler Bäke" (EU-Kennziffer DE 2817-331) wurde als Bestandteil des Europäischen Schutzsystems Natura 2000 ausgewiesen, um gefährdete Fischarten wie Meerneunauge, Flussneunauge, Bachneunauge, Steinbeißer und Lachs zu schützen.
Das FFH-Gebiet Nr. 250 erstreckt sich als Fließgewässersystem über die angrenzenden Landkreise Wesermarsch und Diepholz und liegt teilweise im Land Bremen. Innerhalb des Stadtgebietes findet es seine Fortsetzung in den Landschaftsschutzgebieten LSG DEL 8 "Ochtumniederung" und LSG DEL 9 "Bywisch-Hullen-Schohasbergen".

Für das gesamte Schutzgebiet gilt eine ganzjährige Anleinpflicht für Hunde.

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