Sprungmarken

Landschaftsschutzgebiet Ochtumniederung

298,33 Hektar der Ochtumniederung sind als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Das Schutzgebiet ist Bestandteil eines bis über die Stadtgrenzen reichenden landwirtschaftlich geprägten Grünlandgürtels.

Die Ochtumniederung stellt mit ihren ausgedehnten Grünlandarealen, Gräben und temporären Gewässern das wertvollste Niederungsgebiet der Stadt dar. Sie ist von regionaler und lokaler Bedeutung für Brut- und Rastvögel und wird als wertvoller Bereich für Brutvögel in Niedersachsen bewertet.

Die Niederung ist unter anderem Nahrungshabitat von Weißstorch und Graureiher mit landesweiter Bedeutung. Ein teilweise dichtes Netz geschützter Biotope und Feuchtlebensräume ist besonders im Zusammenhang mit angrenzenden Landschaftsräumen in Bremen und Niedersachsen über die Stadtgrenzen hinaus von Bedeutung. Ochtum und Delme bilden als Hauptgewässer des Niedersächsischen Fließgewässerschutzsystems wichtige Wander- und Ausbreitungsachsen für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Aus diesem Grund sind die Gewässerläufe auch Bestandteil des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 und wurden gemäß der FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) als FFH-Gebiet Nr. 250 "Untere Delme, Hache, Ochtum und Varreler Bäke" (EU-Kennziffer DE 2817-331) ausgewiesen. Sie bilden den Lebensraum für gefährdete Fischarten wie Meerneunauge, Flussneunauge, Bachneunauge, Steinbeißer und Lachs.
Das FFH-Gebiet Nr. 250 erstreckt sich als Fließgewässersystem über die angrenzenden Landkreise Wesermarsch und Diepholz und liegt teilweise im Land Bremen. Innerhalb des Stadtgebietes findet es seine Fortsetzung in den Landschaftsschutzgebieten LSG DEL 9 "Bywisch-Hullen-Schohasbergen" und LSG DEL 10 "Langenwisch-Emshoop".

Für das gesamte Landschaftsschutzgebiet gilt eine ganzjährige Anleinpflicht für Hunde.

Wir verwenden auf delmenhorst.de ausschließlich funktionale Cookies. Weitere Informationen finden Sie hier.