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Landschaftsschutzgebiet Moorgraben

Das Landschaftsschutzgebiet Moorgraben stellt mit dem dort verlaufenden Grabenzug ein wichtiges naturräumliches Vernetzungselement dar. Das Areal ist rund 4,5 Hektar groß.

Hundehalter werden gebeten, auf wild lebende Tiere innerhalb des Schutzgebietes Rücksicht zu nehmen und die Hunde anzuleinen. Vom 1. April bis 15. Juli eines jeden Jahres (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) gilt die Anleinpflicht gemäß des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung.

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