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Natura 2000

Um einen länderübergreifenden Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Tier- und Pflanzenarten und ihrer natürlichen Lebensräume zu gewährleisten, wurde in der Europäischen Union ein Netz von Schutzgebieten mit der Bezeichnung "Natura 2000" errichtet. Grundlage hierfür sind die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und die EU-Vogelschutzrichtlinie.

Die Schutzgebiete von "Natura 2000" sollen ein zusammenhängendes ökologisches Netz bilden. Das heißt, dass die Gebiete hinsichtlich ihrer Größe und Verteilung geeignet sein müssen, die Erhaltung der Lebensraumtypen und Arten in ihrem gesamten natürlichen Verbreitungsgebiet zu gewährleisten. Dazu muss angestrebt werden, dass die Lebensräume, die von Natur aus großflächig und zusammenhängend ausgeprägt sind bzw. waren, auch in großen und miteinander verbundenen Komplexen geschützt werden. Dies betrifft besonders Wälder sowie Bäche und Flüsse. Einen Überblick bietet auch die Internetseite zum Thema "Natura 2000".

Für das Land Niedersachsen wurden insgesamt 385 FFH-Gebietsvorschläge gemeldet und 71 EU-Vogelschutzgebiete erklärt. Innerhalb des Stadtgebiets gibt es zwei FFH-Gebiete: Nr. 50 "Delmetal zwischen Harpstedt und Delmenhorst" und Nr. 250 "Untere Delme, Hache, Ochtum und Varreler Bäke".

"Delmetal zwischen Harpstedt und Delmenhorst"
Das Gebiet hat eine Gesamtfläche von 476,06 Hektar, 1,73 Hektar entfallen davon auf das Delmenhorster Stadtgebiet. Das Areal wird wesentlich von dem relativ naturnahen Verlauf der Delme sowie angrenzenden Erle-Eschenwäldern und Hochstaudenfluren bestimmt. Im Stadtgebiet wird ausschließlich der Gewässerlauf als FFH-Gebiet dargestellt. Bedeutsam ist das Gebiet unter anderem als letzter Lebensraum der Bachmuschel im westlichen Niedersachsen (Vorkommen nicht im Delmenhorster Stadtgebiet). Die Fläche befindet sich vollständig im Landschaftsschutzgebiet "Wiekhorn-Graftanlagen".

"Untere Delme, Hache, Ochtum und Varreler Bäke"
Von einer Gesamtfläche von 82,42 Hektar befinden sich 23,73 Hektar auf Delmenhorster Gebiet. Das Areal besteht aus dem Gewässersystem Untere Delme, Hache, Ochtum, Varreler Bäke und Klosterbach, das wiederum als Lebensraum für gefährdete Fischarten (Meerneunauge, Flussneunauge, Bachneunauge, Steinbeißer, Lachs) dient. Die Begrenzung des Gebietes beschränkt sich für die Stadt auf die Fließgewässer Ochtum (mit Landwehr), Delme und Varreler Bäke. Die betroffenen Flächen befinden sich innerhalb der Landschaftsschutzgebiete 
"Ochtumniederung", "Bywisch-Hullen-Schohasbergen" und "Langenwisch-Emshoop".

Alle Bundesländer sind verpflichtet, innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums ihre jeweiligen FFH-Gebiete mit geeigneten Maßnahmen zu sichern, um einen günstigen Erhaltungszustand der betroffenen Lebensraumtypen und Arten beizubehalten bzw. wiederherzustellen. Die Stadt Delmenhorst hat daher die betroffenen Landschaftsschutzgebiets-Verordnungen überarbeitet.

Alle Informationen rund um die jeweiligen FFH-Gebiete (beispielsweise Schutzgebietsverordnungen und Managementpläne) finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz(NLWKN).

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