Restabfall
Für die dann noch verbleibenden, derzeit nicht verwertbaren Reste, gibt es das Restabfallgefäß, die schwarze Tonne. Für jedes bewohnte Grundstück ist sie Pflicht.
Restabfallgefäße werden in den Größen 60-, 80-, 120- und 240-Liter angeboten. Für Grundstücke, die von maximal zwei Personen bewohnt werden, stehen auch 40-Liter-Gefäße zur Verfügung, für Grundstücke, die von maximal einer Person bewohnt werden, sind auf Anforderung 20-Liter-Restabfallnormsäcke erhältlich. Ein Mindestbehältervolumen gibt es nicht. Bedingung ist allerdings, dass die gewählte Gefäßgröße für den regelmäßig, auf dem Grundstück anfallenden Restabfall ausreichend ist. Die Leerungen erfolgen 14-täglich im Wechsel mit der Bioabfalltonne.
Für größere Wohneinheiten und Wohnanlagen stehen Restabfall-Großbehälter mit einem Fassungsvermögen von 770-Liter oder 1.100-Liter zur Verfügung. Die Leerung dieser Gefäße erfolgt in der Regel einmal pro Woche, bei Bedarf auch zweimal.
Für An-, Um-, oder Abmeldungen von Gefäßen ist der Fachdienst Gewerbeservice, Steuern und Abgaben zuständig.
- Abfallgebühren für Privathaushalte
- Antrag: Restabfall-Normsäcke(PDF-Datei, 44,03 KB)
Was gehört in den Restabfall?
- Asche
- Datenträger
- Fotos
- Hygieneartikel
- Kleintierstreu
- Kehricht, Staub, Staubsaugerbeutel
- verschmutzte Tücher, Lappen
- Windeln
- Zigarettenkippen
- usw.