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Restabfall

Bild: Stadt

Für die dann noch verbleibenden, derzeit nicht verwertbaren Reste, gibt es das Restabfallgefäß, die schwarze Tonne. Für jedes bewohnte Grundstück ist sie Pflicht.

Restabfallgefäße werden in den Größen 60-, 80-, 120- und 240-Liter angeboten. Für Grundstücke, die von maximal zwei Personen bewohnt werden, stehen auch 40-Liter-Gefäße zur Verfügung, für Grundstücke, die von maximal einer Person bewohnt werden, sind auf Anforderung 20-Liter-Restabfallnormsäcke erhältlich. Ein Mindestbehältervolumen gibt es nicht. Bedingung ist allerdings, dass die gewählte Gefäßgröße für den regelmäßig, auf dem Grundstück anfallenden Restabfall ausreichend ist. Die Leerungen erfolgen 14-täglich im Wechsel mit der Bioabfalltonne.

Für größere Wohneinheiten und Wohnanlagen stehen Restabfall-Großbehälter mit einem Fassungsvermögen von 770-Liter oder 1.100-Liter zur Verfügung. Die Leerung dieser Gefäße erfolgt in der Regel einmal pro Woche, bei Bedarf auch zweimal. 


Für An-, Um-, oder Abmeldungen von Gefäßen ist der Fachdienst Gewerbeservice, Steuern und Abgaben zuständig.

Was gehört in den Restabfall?

  • Asche
  • Datenträger
  • Fotos
  • Hygieneartikel
  • Kleintierstreu
  • Kehricht, Staub, Staubsaugerbeutel
  • verschmutzte Tücher, Lappen
  • Windeln
  • Zigarettenkippen
  • usw.
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