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Baustellenabfall

Als Baustellenabfälle werden die Abfälle bezeichnet, die im Rahmen von Renovierungs- oder Baumaßnahmen entstehen können. Hierzu gehören die gemischten Baustellenabfälle aus Holz und Kunststoff, sogenannte KMF-Abfälle (Dämmstoffe aus künstlichen Mineralfasern), mineralische Anteile sowie Metall und Pappe.

Darüber hinaus handelt es sich häufig auch um Sonderabfall bzw. gefährlichen Abfall. Baustellenabfälle sind deshalb bereits nach der Entstehung zu trennen.

Gemischter Baustellenabfall

Kunststoffe wie Folien und Planen, Fenster, Türen oder Deckenverkleidungen wie auch Tapeten - alt und neu - zählen zum gemischten Baustellenabfall. Dieser ist in größeren Mengen von der allgemeinen Abfallentsorgung ausgeschlossen. Für Mengen bis vier Kubikmeter stehen die Abfall-Annahmestellen zur Verfügung. Die Anlieferung (nur PKW, auch Anhänger) ist gebührenpflichtig. Größere Mengen sind über beauftragte Dritte (Containerdienste, Baufirmen) der Verwertung bzw. Entsorgung zuzuführen.

Ausdrücklich ausgenommen hiervon sind Dämmstoffe, Isolier- oder Installationsmaterial aus künstlichen Mineralfasern (KMF) wie Glas- oder Steinwolle. Hierfür gibt es genauso wie für Asbest oder asbesthaltige Produkte gesonderte Entsorgungsvorschriften.

Mineralischer Baustellenabfall

Steine, Fliesen und Mörtel zählen ebenso wie die sanitären Keramikanteile zu den mineralischen Baustellenabfällen. Dieser Bauschutt wird in Kleinmengen bis 0,5 Kubikmeter kostenlos an der Abfall-Annahmestelle Steller Straße angenommen (Anlieferung mit PKW, auch Anhänger). Größere Mengen sind über Containerdienste oder Baustoff-Recycling-Unternehmen der Verwertung zuzuführen.

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