Bioabfall
Für die Entsorgung der organischen, kompostierbaren Reste aus Küche und Garten steht das Bioabfallgefäß, eine schwarze Tonne mit einem grünen Deckel, zur Verfügung. Jedes bewohnte Grundstück muss mindestens über ein 60-Liter-Gefäß verfügen, da die Entsorgung über den Restabfall verboten ist.
Erhältlich sind die Bioabfallgefäße über den Fachdienst Gewerbeservice, Steuern und Abgaben.
Eine Befreiung von dieser Pflicht ist möglich, wenn ein Nachweis über eine ordnungsgemäße Verwertung (Kompostierung) dieser Abfälle auf dem eigenen oder einem anderen in Privatbesitz befindlichen Grundstück erbracht wird.
- Flyer Hinweise zur Befreiung von der Biotonne 2024(PDF-Datei, 906,82 KB)
- Formular zum Nachweis der Eigenkompostierung(PDF-Datei, 207,36 KB)
Bioabfallgefäße werden als 60-, 80-, 120- und 240-Liter-Tonnen angeboten. Ein Mindestbehältervolumen gibt es nicht. Die Leerung erfolgt 14-täglich im Wechsel mit der Restabfalltonne.
Was gehört in den Bioabfall?
- Gartenabfall
- Kartoffel-, Eier- und Nussschalen
- Kaffeefilter und Teebeutel
- Obst- und Gemüsereste
- gegarte Speisereste
- Brotreste
- Fischgräten
- Haare und Federn
- Schnitt- und Topfblumen
Was ist kein Bioabfall?
- kranke Pflanzenteile
- Knochen und Kadaver
- Windeln
- Staubsaugerbeutel
- Straßenkehricht
- Zigarettenkippen
- Fäkalien