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Kompostierbarer Abfall

Biologisch abbaubare Küchen-, Kantinen-, Park-, Markt- und Gartenabfälle sind auch von gewerblichen Abfallerzeugern (als Abfall zur Verwertung) grundsätzlich getrennt zu halten und in Eigenregie einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzuführen. Die Stadt Delmenhorst bietet Gewerbebetrieben, öffentlichen Einrichtungen und freiberuflich Tätigen auf freiwilliger Basis die Mitbenutzung des städtischen Entsorgungssystems über das Bioabfallgefäß an.

Aufgrund der vorgehaltenen Behältergrößen - 60, 80, 120 oder 240 Liter - und wegen der 14-täglichen Leerung eignet sich dieses Angebot im Allgemeinen jedoch nur eingeschränkt. Für Gastronomie- und Gartenbaubetriebe stehen Verwertungsfirmen in der Privatwirtschaft zur Verfügung.

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