Sprungmarken

Gewerblicher Abfall

Gewerbebetriebe, freiberuflich Tätige und öffentliche Einrichtungen sind verpflichtet, sogenannten Abfall zur Beseitigung und Abfall zur Verwertung zu trennen.

Abfälle zur Beseitigung müssen der Stadt Delmenhorst überlassen werden. Ebenso entsorgt die Stadt kompostierbare Abfälle und gewerbliche Sonderabfallkleinmengen.

Sonstiger Abfall zur Verwertung muss in Eigenregie über einen geeigneten privatwirtschaftlichen Entsorgungspartner dem Wirtschaftskreislauf zugeführt werden. Dies gilt ebenso für gefährliche Abfälle.
Die Abfall-Annahmestellen und die Sperrgutabfuhr stehen den Gewerbebetrieben, freiberuflich Tätigen und öffentlichen Einrichtungen nicht zur Verfügung.
Wir verwenden auf delmenhorst.de ausschließlich funktionale Cookies. Weitere Informationen finden Sie hier.