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Elektrogeräte

Für elektrische und elektronische Geräte gilt zum Zweck der Abfallvermeidung und Schadstoffreduzierung, Wiederverwendung und Verwertung, die Produktverantwortung der Hersteller.

Danach sind gewerblich genutzte Altgeräte einer getrennten Erfassung zuzuführen. Als getrennte Erfassungssysteme gelten die Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, die freiwillige Rücknahme durch Vertreiber und freiwillige individuelle oder kollektive Rücknahmesysteme (Branchensysteme) der Hersteller.

Haushaltsübliche Geräte

Soweit Elektroaltgeräte aus dem gewerblichen Bereich in Art und Menge Altgeräten aus Privathaushalten entsprechen, können diese kostenlos an der Abfall-Annahmestelle Lemwerderstraße abgegeben werden. Eventuell vorhandene und von den Geräten nicht fest umschlossene Batterien und Akkumulatoren sind vor der Anlieferung vom Gerät zu trennen und der gesonderten Entsorgung zuzuleiten.

Freiwillige Rücknahmesysteme der Händler

Soweit Elektroaltgeräte aus freiwilligen Rücknahmen von Vertreibern, die sich im Zuständigkeitsbereich der Stadt Delmenhorst befinden, angefallen sind, können diese unter Vorlage des Herkunftsnachweises kostenlos an der Abfall-Annahmestelle Lemwerderstraße abgegeben werden. Maßgeblich für die Festlegung des Zuständigkeitsbereiches ist der Wohnort des Endnutzers.

Bei der Rücknahme der Altgeräte sollte überprüft werden, ob nicht fest integrierte Batterien oder Akkumulatoren gemäß gesetzlicher Vorgabe vom Endnutzer auch wirklich vom Gerät getrennt wurden. 

Gewerblich genutzte Altgeräte

Für die Entsorgung von Altgeräten aus dem rein gewerblichen Bereich sind die Hersteller verantwortlich. Hier gilt das „Business to Business“-Geschäft (b2b). Bei der Rücknahme von Altgeräten, die bei gewerblichen Endnutzern anfallen, sind Art und Ort der Rücknahme sowie die Kostentragung zwischen Hersteller und Endnutzer zu vereinbaren.

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