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Gewerbeabfall

Für Gewerbeabfälle zur Beseitigung stehen verschiedene Behältergrößen zur Verfügung:

  • Kleinbehälter mit einem Volumen von 60, 80, 120, und 240 Litern mit 14-täglicher Leerung
  • 770- oder 1.100-Liter-Großbehälter mit ein- oder zweimaliger Leerung pro Woche
  • Großraumbehälter mit einer Leerung auf Anforderung

    Erhältlich sind die Gewerbeabfallgefäße über die Stadt Delmenhorst, Fachdienst Gewerbeservice, Steuern und Abgaben.

Freistellung von der Überlassungspflicht

Für kleinere oder Einzelunternehmen ist eine Freistellung von der Überlassungspflicht möglich, wenn nur sehr geringe Mengen haushaltsähnlicher Abfälle erzeugt werden. Dann muss ein zugelassener und ausreichend bemessener Restabfallbehälter auf dem anschlusspflichtigen Grundstück zur Verfügung stehen. Die Freistellung muss schriftlich beantragt werden. Die hierfür anfallenden Verwaltungskosten belaufen sich derzeit auf 15 Euro pro Antrag.

Sonstiger Abfall zur Beseitigung, wie zum Beispiel Sperrmüll, der nicht im Rahmen des angebotenen Holsystems eingesammelt und befördert werden kann, ist entsprechend der festgelegten Benutzungsordnung bei der Abfallentsorgungsanlage/Abfall-Umladestelle an der Steller Straße 40 anzuliefern.

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