Gefährlicher Abfall
Was sind Sonderabfälle?
Sonderabfälle gewerblicher oder sonstiger wirtschaftlicher Unternehmen sowie öffentlicher Einrichtungen sind gefährliche Abfälle. Diese müssen umweltgerecht entsorgt werden.
Im Land Niedersachsen wird die Entsorgung der gefährlichen Abfälle von der Zentralen Stelle für Sonderabfälle der Niedersächsischen Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS) organisiert. Die in Frage kommenden Abfallarten sind in der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis aufgeführt.
Die Erzeuger von gefährlichen Abfällen in Niedersachsen, sind gesetzlich verpflichtet, ihren zu beseitigenden Sonderabfall der NGS als Zentrale Stelle für Sonderabfälle zu übergeben. Dies gilt auch für die Abfälle, die auf Grundlage des § 15 Absatz 3 Satz 2 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie § 2 der Abfallentsorgungssatzung von der Entsorgung durch die Stadt ausgeschlossen sind.
Kleinmengen bis 2.000 Kilogramm
Viermal im Jahr können gewerbliche oder sonstige wirtschaftliche Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen sogenannte Kleinmengen an gefährlichen Abfällen bei der Annahmestelle der Abfallwirtschaft Delmenhorst GmbH (ADG) an der Steller Straße 44 anliefern und gegen Entgelt entsorgen - sofern in den Betrieben und Einrichtungen insgesamt weniger als 2.000 Kilogramm gefährliche Abfälle pro Jahr anfallen. Die Anlieferung ist im Vorfeld unter Angabe von Art und Menge des Abfalls beim Fachdienst Umwelt anzumelden.
Termine 2024 (jeweils 10 bis 11.30 Uhr)
Freitag, 9. Februar 2024 |
Freitag, 7. Juni 2024 |
Freitag, 30. August 2024 |
Freitag, 22. November 2024 |
Bitte immer die Veröffentlichung der Termine in der tagesaktuellen Presse beachten.
Die Abgabe von Starterbatterien sowie schadstoffhaltigen und sonstigen Batterien aus dem Kleingewerbe ist gemäß der Neuregelung des Batteriegesetzes kostenlos. Sie werden über die „Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien" entsprechend der Vorschriften ordnungsgemäß und schadlos entsorgt.