Straßenverkehrszulassungsordnung - Ausnahmen
Unterlagen
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, das feststellt, welche Abweichungen von den Vorschriften bei dem Fahrzeug vorliegen und welche Auswirkungen damit verbunden sind
Achtung: Das Gutachten darf nicht älter als 18 Monate sein.
Gebühren
zusätzlich zu den Kosten der Zulassung: 70 Euro
Für Sonderfahrzeuge mit besonderem Einsatzzweck gelten andere Gebühren.
Fristen
Bedenken Sie bitte, dass durch das zusätzliche Prüfverfahren Verzögerungen bei der Zulassung des Fahrzeugs entstehen können. Die Zulassung kann somit nicht immer am gleichen Tag erfolgen.
Rechtsgrundlagen
§ 70 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
Hinweise
Ausnahmen von andersfarbigen Lichtquellen (insbesondere Blinker) können nicht erteilt werden. Diese sind nur für Reflektoren in begrenztem Umfang möglich.
Für sicherheitsrelevante Bauteile, zum Beispiel Bremsen, können Ausnahmen nur genehmigt werden, wenn eine technische Etwa-Wirkung besteht.