Sprungmarken

Straßenverkehrszulassungsordnung - Ausnahmen

Unterlagen

  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, das feststellt, welche Abweichungen von den Vorschriften bei dem Fahrzeug vorliegen und welche Auswirkungen damit verbunden sind

Achtung: Das Gutachten darf nicht älter als 18 Monate sein.

Gebühren

zusätzlich zu den Kosten der Zulassung: 70 Euro

Für Sonderfahrzeuge mit besonderem Einsatzzweck gelten andere Gebühren.

Fristen

Bedenken Sie bitte, dass durch das zusätzliche Prüfverfahren Verzögerungen bei der Zulassung des Fahrzeugs entstehen können. Die Zulassung kann somit nicht immer am gleichen Tag erfolgen.

Rechtsgrundlagen

§ 70 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)

Hinweise

Ausnahmen von andersfarbigen Lichtquellen (insbesondere Blinker) können nicht erteilt werden. Diese sind nur für Reflektoren in begrenztem Umfang möglich.

Für sicherheitsrelevante Bauteile, zum Beispiel Bremsen, können Ausnahmen nur genehmigt werden, wenn eine technische Etwa-Wirkung besteht.