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Straßenverkehrszulassungsordnung - Ausnahmen

Bei Fahrzeugen aus dem Ausland kommt es vor, dass Bauartvorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) für Fahrzeugteile nicht eingehalten werden können. Für Abweichungen, die nur geringe Auswirkungen auf den Verkehr haben, kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Sofern zusätzlich ein verkleinertes Kennzeichen erforderlich ist, muss auch dafür eine Ausnahme beantragt werden (siehe Kfz-Kennzeichen: Kleines Kennzeichen).

Auch für Sonderfahrzeuge mit besonderem Einsatzzweck können Abweichungen von bestehenden Zulassungsbestimmungen erforderlich sein. In einem bestimmten Rahmen sind Ausnahmen für solche Fahrzeuge ebenfalls möglich. Wenden Sie sich in diesen Fällen bitte direkt an die Sachbearbeiter.

Adresse

Stadthaus
Am Stadtwall 1
27749 Delmenhorst