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Kfz-Kennzeichen: Kleines Kennzeichen

Bei Fahrzeugen aus dem Ausland kommt es vor, dass der Platz für das Kennzeichen nicht ausreicht, um die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen. In diesen Fällen müssen Sie das Fahrzeug entweder durch Zubehörteile anpassen oder bei mangelnder Möglichkeit bzw. Unverhältnismäßigkeit eine Ausnahme von der Verwendung der Kennzeichengröße beantragen.

Häufig sind neben der Ausnahme für die Verwendung eines verkleinerten Kennzeichens auch weitere Ausnahmen von Bauartvorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) erforderlich. Informieren Sie sich hier.

Adresse

City-Center (CCD)
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 17 Uhr