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Heilpraktikererlaubnis: Kenntnisüberprüfung

Hinweise

Antworten des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg - auf häufig gestellte Fragen:

1. Ist die Erteilung einer Erlaubnis kostenpflichtig?
Ja. Die Höhe der Gebühren wird nach dem Niedersächsischen Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit Nr. 42.1 des Kostentarifs zur Allgemeinen Gebührenordnung von der Verwaltungsbehörde festgesetzt, durch die die Antragsbearbeitung erfolgt.

2. An welchen Terminen wird der schriftliche Teil der Überprüfung durchgeführt?
Jeweils am dritten Mittwoch im März und am zweiten Mittwoch im Oktober eines jeden Jahres. Weitere Termine werden nicht angeboten.

3. Wer führt die Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten durch?
Die Entscheidung darüber trifft das zuständige Gesundheitsamt. Entweder überprüft das Gesundheitsamt selbst oder es beauftragt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, die beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg - (LS) eingerichtet ist.

4. Kann ich mich direkt beim LS zu einem Prüfungstermin anmelden?
Nein. Sollte diese Überprüfung durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erfolgen, führt das zuständige Gesundheitsamt die Anmeldung durch.

5. Wie lange vor einem schriftlichen Überprüfungstermin müssen die Unterlagen beim LS vorliegen, damit ich an diesem Termin teilnehmen kann?
Etwa sechs Wochen vorher. Spätestens bis zum 1. Februar für den Termin im März, spätestens bis zum 1. September für den Termin im Oktober.

6. Wie viele Fragen werden beim schriftlichen Teil der Überprüfung gestellt und wie viele müssen richtig beantwortet sein, um zur mündlichen Überprüfung zugelassen zu werden?

Heilpraktiker allgemein: 60 Fragen insgesamt und davon müssen 45 innerhalb von 120 Minuten richtig beantwortet sein.
Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie: 28 Fragen insgesamt und davon müssen 21 innerhalb von 55 Minuten richtig beantwortet sein.

7. Bis wann sollen die mündlichen Überprüfungen abgeschlossen sein?

Für Teilnehmer des März-Termins: Bis zum Ende des darauffolgenden Monats September.
Für Teilnehmer des Oktober-Termins: Bis zum Ende des darauffolgenden Monats März.

8. Auf welche Sachgebiete erstreckt sich die Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten?

Dies ist in der o. g. Richtlinie geregelt.
Für die Heilpraktiker allgemein: Vgl. Nr. 5.7.2 und 5.8.2
Für die Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie: Vgl. Nr. 6.5 und 6.9