Heilpraktiker/in - Erlaubnis
Wenn Sie sich als Heilpraktiker/in zur Ausübung der Heilkunde niederlassen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Teil des Verfahrens ist eine amtsärztliche Kenntnisüberprüfung.
Heilpraktiker bzw. Heilpraktikerin ist, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestellt zu sein, berufsmäßig ausübt. Die Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“ bzw. „Heilpraktikerin“ zu führen.
An wen muss ich mich wenden
Wenden Sie sich an den Gewerbeservice der Stadt Delmenhorst. Da das Führungszeugnis für die Zulassung zu einer wirtschaftlichen Unternehmung verwendet wird (Heilpraktikererlaubnis), wird das behördliche Führungszeugnis Belegart "OG" benötigt.
Adresse
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 18 Uhr
oder nach Vereinbarung