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Heilpraktikererlaubnis: Kenntnisüberprüfung

Die Erlaubnis zur Niederlassung als Heilpraktiker erteilt der Fachdienst Gewerbeservice. Dort sind auch der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zu stellen sowie die notwendigen Unterlagen einzureichen.

Für die Erlaubniserteilung ist eine Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich. Hierfür ist grundsätzlich der Fachdienst Gesundheit zuständig. Die Überprüfung dient der Abwehr von Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung. Dabei ist festzustellen, ob der Stand der Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers keine Anhaltspunkte dafür bietet, dass eine heilkundliche Tätigkeit zu Schäden an der menschlichen Gesundheit führen könnte.

Für die Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten beauftragt der Fachdienst regelmäßig die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, die beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg - eingerichtet ist. Die Antragsteller werden vom Fachdienst für die Überprüfung bei der Geschäftsstelle angemeldet. Von dort wird ein verbindlicher Prüfungstermin vergeben. Das Überprüfungsverfahren besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Nach der Prüfung werden die Unterlagen an den Fachdienst zurückgesandt und an den Gewerbeservice weitergeleitet. Von dort erfolgt die Erteilung der Erlaubnis bzw. der Ablehnungsbescheid und die Mitteilung über die Kosten des Verfahrens.

Meldepflichten
Falls Sie im Besitz einer Heilpraktikererlaubnis sind und in der Stadt Delmenhorst praktizieren möchten, müssen Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit unverzüglich schriftlich beim Fachdienst Gesundheit der Stadt Delmenhorst anzeigen.

Eine Anzeigepflicht besteht auch für alle Änderungen (z. B. Adressänderung der Praxis oder der privaten Anschrift, Namensänderungen, Änderung der heilkundlichen Verfahren usw.).

Bereits tätige Heilpraktiker/innen müssen Ihre Tätigkeit gem. § 7 a NGöGD bis zum 1. März 2020 beim Fachdienst Gesundheit anzeigen.

Folgenden Angaben muss die Anzeige enthalten:

  • Familiennamen
  • Geburtsnamen
  • Vornamen
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Anschrift der Wohnung und des Tätigkeitsortes
  • angewandte heilkundliche Verfahren

Bitte senden Sie Ihre Anmeldung, Änderungsmitteilung oder Abmeldung unterschrieben an den Fachdienst Gesundheit der Stadt Delmenhorst. Formulare hierfür finden Sie unter „Downloads/ Links“.

Mit der Anzeige ist die Heilpraktikererlaubnis im Original bzw. eine beglaubigte Kopie vorzulegen.

Weitere Informationen