Sprungmarken

Kfz-Kennzeichen: Rotes 06er (Händler, Hersteller, Werkstätten)

Unterlagen

  • Führungszeugnis der Belegart "0" des Inhabers oder Verantwortlichen
  • Antrag auf Zuteilung eines roten Kennzeichens
  • Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis oder Pass mit gültiger Meldebescheinigung
  • bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Personalausweis des Geschäftsführers/Prokuristen
  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: zusätzlich Personalausweis/Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für rote Kennzeichen
  • Auskünfte aus den oben erwähnten Registern, sofern Sie Ihnen übersandt wurden, ansonsten Nachweis der Beantragung der Auskünfte
  • SEPA-Lastschriftmandat (vollständig ausgefüllt und vom Halter und Kontoinhaber unterschrieben) zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer durch das Hauptzollamt Bremen

Gebühren

Die Gebühr beträgt 75,30 Euro (ggf. zuzüglich 3,30 Euro für eine schriftliche Auskunft aus dem Verkehrszentralregister).

Fristen

Die erstmalige Zuteilung wird auf sechs Monate befristet. Wird das Kennzeichen beanstandungsfrei geführt, wird die Genehmigung unbefristet verlängert. Die Gültigkeit des roten Fahrzeugscheinheftes ist generell auf ein Jahr befristet.

Rechtsgrundlagen

§ 16 Absatz 3 FZV

1. Abschnitt Ziffer 2 und 2. Abschnitt Ziffer 2 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt

Hinweise

Für das rote Kennzeichen wird eine pauschale Kraftfahrzeugsteuer in Höhe von 46,02 Euro für Krafträder oder 191,73 Euro für alle übrigen Fahrzeuge festgesetzt. 

Verfahrensablauf

Nach Eingang des Antrages auf Ausstellung wird geprüft, ob die antragstellende Person einen Kfz-Handel betreibt und persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird die für die antragstellende Person zuständige Stelle sowie die zuständige Polizeibehörde angehört. Vor Zuteilung des Kennzeichens kann noch eine Betriebsüberprüfung vor Ort durchgeführt werden.