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Kfz-Kennzeichen: Rotes 06er (Händler, Hersteller, Werkstätten)

Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen ist das rote Kennzeichen (für Kfz-Hersteller und Teilehersteller, Kfz-Händler, Kfz-Werkstätten) bestimmt. Das keinem Fahrzeug fest zugeteilte rote Kennzeichen beginnt immer mit "06". Die Kennzeichen dürfen nur für den eigenen Betrieb eingesetzt werden.

Das rote Kennzeichen ist mit dem besonderen roten Fahrzeugscheinheft zu verwenden, in das jedes genutzte Fahrzeug einzutragen ist. Jede Fahrt ist außerdem in einem Nachweisheft einzutragen.

Voraussetzungen:
Die Zuteilung eines roten Kennzeichens können nur Kfz-Händler, Kfz-Werkstätten, Kfz-Hersteller und Kfz-Teilehersteller beantragen. Nach Eingang des Antrages auf Zuteilung wird geprüft, ob der Antragsteller persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird die für den Antragsteller zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung sowie die zuständige Polizeibehörde angehört. Weiterhin ist die Vorlage eines Führungszeugnisses erforderlich und es wird eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister eingeholt.

Vor Zuteilung des Kennzeichens kann noch eine Betriebsüberprüfung vor Ort durchgeführt werden.

Adresse

City-Center (CCD)
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 17 Uhr