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Schulbildung

Schulverbünde

Das Niedersächsische Schulgesetz eröffnet im § 25 die Möglichkeit, dass kleine Schulen mit anderen Schulen eine „ständige pädagogische und organisatorische Zusammenarbeit vereinbaren“ und sich zu einem so genannten „Schulverbund“ zusammenschließen.

In einem Schulverbund sollen die Durchlässigkeit zwischen den Schulformen gefördert, die Planung und die Durchführung des Unterrichts, hier auch die Lernziele, Lerninhalte und Beurteilungsgrundsätze, aufeinander abgestimmt und das Unterrichtsangebot ausdifferenziert werden.

Folgende Aspekte zur Verbesserung der Qualität der schulischen Arbeit sollten angesprochen werden:

  • Fachbezogene und gegebenenfalls fächerübergreifende Zusammenarbeit in Fachdienstbesprechungen oder -konferenzen zur Erstellung oder Weiterentwicklung schuleigener Arbeitspläne
  • Abstimmung der Schulprogramme, insbesondere im Hinblick auf Maßnahmen, die der Verbesserung der Unterrichtsqualität dienen
  • Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen auf der Grundlage eines abgestimmten Fortbildungskonzepts
  • Steuerung, Überprüfung und Bewertung der Maßnahmen zur Umsetzung getroffener Vereinbarungen zur Zusammenarbeit
  • Koordination im Bereich der Sicherstellung der Unterrichtsversorgung

Darüber hinaus existieren noch Kooperationsverbünde, die problemspezifisch die Weiterentwicklung einzelner Schulen fördern.

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