Schulbildung
Arbeit an Grundschulen
Die Grundschulen in Niedersachsen umfassen die Schuljahrgänge 1 bis 4. Sie setzen die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Betreuungseinrichtungen für Kinder fort, vermitteln grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und führen sie systematisch zu den spezifischen Formen des Lernens in den Fächern des schulischen Lernens. Die Grundschule schafft damit die Grundlage für die weitere Schullaufbahn ihrer Schülerinnen und Schüler.
Informationen und rechtliche Grundlagen zur Arbeit an Grundschulen
Informationen zur Arbeit an weiterführenden Schulen
- Erlass zur Arbeit in der Oberschule
- Erlass zur Arbeit in der Realschule
- Erlass zur Arbeit in der Hauptschule
- Broschüre zur Arbeit in des Schuljahrgängen 5 - 10 des Gymnasiums
- Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Integrierten Gesamtschule (IGS)
- Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Kooperativen Gesamtschule (KGS)
- Verordnung über die gymnasiale Oberstufe und ergänzende Bestimmungen (Fassungen August 2016)