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Pressemitteilung – 10. Juli 2023

Zuschuss für Balkon-Solaranlage beantragen

Die Stadt Delmenhorst hat sich zum Ziel gesetzt, Klimamusterstadt zu werden, und möchte daher die stadtweiten CO2-Emissionen senken. Die Förderung der erneuerbaren Energien spielt dabei eine wesentliche Rolle. Mit sogenannten Stecker-Solar-Geräten können auch Mieter und Eigentümer von Wohnungen, denen kein eigenes Dach zur Verfügung steht, auf einfache Weise Strom erzeugen. Zudem können in Zeiten hoher Stromkosten die eigenen Kosten durch eine solche Anlage gesenkt werden.

Bürgerinnen und Bürger können einen Zuschuss für solche Stecker-Solar-Geräte bei der Stadtverwaltung beantragen. Den Antrag auf einen Zuschuss, die Richtlinie der Stadt Delmenhorst sowie weitere Dokumente und Informationen zum Förderprogramm „Balkon-Solaranlagen 2023“ finden sich unter www.delmenhorst.de/balkon-solaranlagen.

Der Stadtrat hat das kommunale Förderprogramm „Balkon-Solaranlagen 2023“ beschlossen. Es umfasst für das Jahr 2023 eine Summe von 15.000 Euro. Über die Förderanträge wird auf der Grundlage der Richtlinie und im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel entschieden. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Gefördert werden neue steckbare Stromerzeugungsgeräte (Stecker-Solar-Geräte). Die Verbraucherzentrale versteht darunter Solarmodule mit bis zu 600 Watt Leistung (Abgabeleistung des Wechselrichters) und einem Wechselrichter, die an einen Stromkreis angeschlossen werden. Die Förderrichtlinie definiert eine Wohneinheit wie folgt: Wohneinheiten sind in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, welche die Führung eines Haushalts ermöglichen.


Nr. 233|23 – fel

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