Förderprogramm Balkon-Solaranlagen 2023
Die Stadt Delmenhorst hat sich zum Ziel gesetzt, Klimamusterstadt zu werden, und möchte daher die stadtweiten CO2-Emissionen senken. Die Förderung der erneuerbaren Energien spielt dabei eine wesentliche Rolle. Mit sogenannten Stecker-Solar-Geräten können auch Mieterinnen und Mieter oder Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen, denen kein eigenes Dach zur Verfügung steht, auf einfache Weise Strom erzeugen. Zudem können in Zeiten hoher Stromkosten die eigenen Kosten durch eine solche Anlage gesenkt werden.
Gefördert werden neue steckbare Stromerzeugungsgeräte (Stecker-Solar-Geräte, Balkonmodule, Balkonkraftwerke). Gemäß der Verbraucherzentrale werden darunter Solarmodule mit bis zu 600 Watt Leistung (Abgabeleistung des Wechselrichters) und einem Wechselrichter verstanden, die an einen Stromkreis angeschlossen werden. Im Sinne der Richtlinie wird eine Wohneinheit wie folgt definiert: Wohneinheiten sind in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, welche die Führung eines Haushalts ermöglichen (eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Küche/Kochnische und Bad/WC).
Der Stadtrat hat das kommunale Förderprogramm „Balkon-Solaranlagen 2023“ beschlossen. Es umfasst für das Jahr 2023 eine Summe von 15.000 Euro. Über die Förderanträge wird auf der Grundlage der Richtlinie und im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel entschieden. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Weitere Einzelheiten finden sich in der Richtlinie der Stadt Delmenhorst zum Förderprogramm „Balkon-Solaranlagen 2023“ in der Fassung vom 6. März 2023. Anträge können per E-Mail an klimaschutzdelmenhorstde geschickt werden.
- Antrag auf Förderung von Balkon-Solaranlagen(PDF-Datei, 235,34 KB)
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- Förderrichtlinie für Balkon-Solaranlagen(PDF-Datei, 106,48 KB)
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- Informationen zum Datenschutz(PDF-Datei, 84,37 KB)
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