Beteiligungen Stadtplanung
Hinweis: Aufgrund der Corona-Pandemie können persönliche Beratungen und Erörterungen bis auf Weiteres nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung angeboten werden. Die allgemeinen Vorsorgemaßnahmen – hierzu gehören insbesondere die Beachtung eines ausreichenden Abstandes und der Hygienemaßnahmen sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes – sind bei der Terminwahrnehmung zwingend zu beachten. Die Teilnehmerzahl und die Termindauer sind zu begrenzen. Rückfragen können im Zuge der individuellen Terminvereinbarung geklärt werden.
Es finden folgende Beteiligungen statt:
Bebauungsplan Nr. 364 A "Bremer Straße/ Hindenburgstraße" - öffentliche Auslegung vom 30.06.2022 bis 05.08.2022
- Amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 44(PDF-Datei, 265,9 KB)
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- Plan (Entwurf)(PDF-Datei, 21,17 MB)
- Begründung (Entwurf)(PDF-Datei, 1,75 MB)
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- Schalltechnische Untersuchung(PDF-Datei, 1,21 MB)
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- Bestandsaufnahme - Fachbeitrag Biotoptypen(PDF-Datei, 2,64 MB)
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- Bestandsaufnahme - Faunistischer Fachbeitrag(PDF-Datei, 1,33 MB)
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- Bodenuntersuchung auf dem Grundstück Hindenburgstraße 1 - Untersuchungsbericht(PDF-Datei, 9,27 MB)
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- Datenschutzerklärung(PDF-Datei, 75,72 KB)
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Bebauungsplan Nr. 374 "Straßenverlegung Am Wollepark" - öffentliche Auslegung vom 02.06.2022 bis 04.07.2022
- Amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 37(PDF-Datei, 284,49 KB)
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- Plan (Entwurf)(PDF-Datei, 10,35 MB)
- Begründung (Entwurf)(PDF-Datei, 2,06 MB)
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- Baumkartierung mit Artenbezeichnung(PDF-Datei, 129,67 KB)
- Datenschutzerklärung(PDF-Datei, 75,72 KB)
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Bebauungsplan Nr. 379 "Tilsiter Straße" - Frühzeitige Beteiligung vom 01.06.2022 bis 01.07.20022
- Amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 36(PDF-Datei, 312,47 KB)
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- Städtebauliches Konzept (Vorentwurf zum Bebauungsplan)(PDF-Datei, 1,21 MB)
- Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept(PDF-Datei, 893,81 KB)
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- Datenschutzerklärung(PDF-Datei, 75,72 KB)
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Bürgerbeteiligung ab 5. Februar 2022 bis 25. Februar 2022 zur Östlichen Innenstadt
- Bürgerbeteiligung(PDF-Datei, 319,79 KB)
- Weitere Informationen finden Sie hier
Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen für den Bereich „Östliche Innenstadt“
- Schritt 1 - Vorentwurf und Erarbeitung eines ersten städtebaulichen Planentwurfs: Der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan beinhaltet die mit der Bebauungsplanung verfolgten städtebaulichen Ziele und Zwecke. Er wird in der Regel durch den Verwaltungsausschuss der Stadt gefasst.
- Schritt 2 - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung: Mit dem ersten städtebaulichen Planentwurf wird die Öffentlichkeit an der Planung beteiligt und ausdrücklich aufgefordert, sich über die Planinhalte zu informieren und sich dazu zu äußern. Die Ziele und Zwecke der Planung werden erläutert. Die Meinung der Bürger und ihre Vorstellungen werden im Hinblick auf die Vereinbarkeit untereinander und mit der bisherigen Planung geprüft und abgewogen.
- Schritt 3 - Erarbeitung eines Bebauungsplanentwurfs: Der Entwurf stellt das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, fortgeschrittener Kenntnisse und etwaiger Fachplanung dar.
- Schritt 4 - Öffentliche Auslegung: Der Bebauungsplanentwurf wird für einen Monat öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit hat die Öffentlichkeit erneut die Möglichkeit, sich an der städtebaulichen Planung zu beteiligen. Die eingegangenen Stellungnahmen werden erneut geprüft und abgewogen. Sofern der Bebauungsplanentwurf als Folge daraus geändert wird, ist die Öffentlichkeit erneut zu beteiligen. Dieser Vorgang kann sich mehrfach wiederholen.
- Schritt 5 - Satzungsbeschluss und Bekanntmachung des Bebauungsplans: Am Ende des Aufstellungs- oder Änderungsverfahrens steht der Satzungsbeschluss des Rates, in dem über alle Eingaben abschließend entschieden und der Bebauungsplan als Satzung beschlossen wird.
- Schritt 6 - Mit der amtlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erlangt der Bebauungsplan Rechtsverbindlichkeit.