Sprungmarken

Pressemitteilung - 17. Dezember 2014

GAR lässt falsch befüllte Gelbe Säcke liegen

Beim Auspacken von Ware anfallende Transport- und Umverpackungen gelten als Gewerbeabfall. Dieser muss vom Händler eigenverantwortlich beseitigt werden, ist nicht mit Verkaufsverpackungen zu verwechseln und damit nicht über den Gelben Sack zu entsorgen. Darauf weist Florian Meyer von der für das Vertragsgebiet Stadt Delmenhorst beauftragten Entsorgungsfirma GAR hin.

„Die Menge, der über das Duale System entsorgten Umverpackungen, ist in letzter Zeit immer größer geworden. Dies ist für uns nicht mehr akzeptabel“, sagt Meyer. Er richtet sich dabei speziell an Geschäfte in der Innenstadt: „Deshalb werden wir diese Gelben Säcke ab Beginn des kommenden Jahres konsequent liegen lassen.“

Grundsätzlich unterscheidet das am 1. Oktober 1993 in Kraft getretene privatwirtschaftliche Entsorgungssystem „Gelber Sack“ zwischen drei Verpackungsarten: der Transportverpackung, der Umverpackung und der Verkaufsverpackung.

Nur für Verkaufsverpackungen wie Joghurtbecher oder Zahnpastatuben ist der Gelbe Sack das korrekte Entsorgungssystem. Transport- und Umverpackungen fallen dagegen in der Regel nicht beim Endverbraucher, sondern bereits beim Händler an, der auf Paletten gestapelte und in Folien geschweißte Verpackungseinheiten geliefert bekommt.

Weitere Informationen gibt es beim Fachdienst Umwelt, Herr Thieleke, unter Telefon (04221) 99-2875.


Nr. 635/14 - tif

Wir verwenden auf delmenhorst.de ausschließlich funktionale Cookies. Weitere Informationen finden Sie hier.