Grundwasserentnahme
Zur Sicherung und Bewirtschaftung der verfügbaren Grundwassermenge bedürfen Grundwasserentnahmen einer Zulassung durch die zuständige Stelle.
Eine Erlaubnis oder Bewilligung für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser ist u. a. nicht erforderlich für die Wasserversorgung des privaten Haushalts und in sonstigen Fällen der Entnahme geringer Mengen zu einem vorübergehenden Zweck.
Die mengenmäßige Bewirtschaftung des Grundwassers hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz durch Erlass geregelt, in dem auch die Anforderungen an eine Zulassung beschrieben sind.
Adresse
Am Stadtwall 1
27749 Delmenhorst
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 16 Uhr
Unterlagen
Das Antragsformular ist mit den nachfolgend aufgeführten Antragsunterlagen bei der unteren Wasserbehörde in 2-facher Ausfertigung einzureichen.
- Erläuterungsbericht
- Übersichtsplan im Maßstab 1 : 5.000 bis 1 : 25.000 mit Darstellung der Lage des Bauvorhabens
- Lageplan im Maßstab 1 : 500 oder 1 : 1.000 mit Einzeichnung der Absenkstelle, Reichweite der Absenkung, der gefährdeten baulichen Anlagen, der gefährdeten Vegetation und der Einleitungsstelle
- Pläne der Baugrube (Grundriss, Querschnitt, Höhenangaben)
- Hydraulische Berechnung (Entnahmemenge und Reichweite)
- Schichtenverzeichnis des Untergrundes
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Gebühren
Es fallen ggf. Gebühren nach §§ 21 ff. Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) und der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit für die Erteilung der Zulassung liegt bei der unteren Wasserbehörde.