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Grundwasserentnahme

Zur Sicherung und Bewirtschaftung der verfügbaren Grundwassermenge bedürfen Grundwasserentnahmen einer Zulassung durch die zuständige Stelle.

Eine Erlaubnis oder Bewilligung für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser ist u. a. nicht erforderlich für die Wasserversorgung des privaten Haushalts und in sonstigen Fällen der Entnahme geringer Mengen zu einem vorübergehenden Zweck.

Die mengenmäßige Bewirtschaftung des Grundwassers hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz durch Erlass geregelt, in dem auch die Anforderungen an eine Zulassung beschrieben sind.

Adresse

Stadthaus
Am Stadtwall 1
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 16 Uhr