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Stellplatzablösung

Gebühren

  • Zone 1:  5.200 Euro
    Die Zone I umfasst die Grundstücke an der Langen Straße von der Marktstraße bis zur Schulstraße sowie die Grundstücke an der Bahnhofstraße von der Lange Straße bis Am Knick.
  • Zone 2:  4.100 Euro  
    Die Zone II wird begrenzt im Norden durch die Bundesbahnlinie und die Ludwig-Kaufmann-Straße, im Osten durch die Orthstraße, die Lange Straße zwischen Bremer Straße und Friedrich-Ebert-Allee und die Friedrich-Ebert-Allee ab Lange Straße, im Süden durch die Arthur-Fitger-Straße, die Bismarckstraße, den Bismarckplatz, den Hans-Böckler-Platz und die Rudolf-Königer-Straße, im Westen durch die Ludwig-Kaufmann-Straße, die Oldenburger Straße (zwischen Ludwig-Kaufmann-Straße und Rudolf-Königer-Straße) und die Rudolf-Königer-Straße. Zur Zone II gehören neben den innerhalb des vorstehend bezeichneten Gebietes liegenden Grundstücken auch die durch die genannten Straßen in diesem Bereich erschlossenen Grundstücke mit Ausnahme der Grundstücke der Zone I.
  • Zone 3:  2.600 Euro
    Die Zone III umfasst das übrige Stadtgebiet.

Zuständige Stelle

  • untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Delmenhorst (Fachdienst Bauordnung)