Sprungmarken

Benutzung bestimmter Verkehrsflächen - Ausnahme

Unterlagen

  • vollständig ausgefüllter Antrag
  • Unterlagen, die Ihre Begründungen im Antragsformular belegen oder genauer erklären
  • Kopien der Zulassungspapiere

Gebühren

für einen Tag: 10,20 Euro
für zwei bis sieben Tage: 15 Euro
für acht Tage bis einen Monat: 25 Euro
für einen Zeitraum über einen Monat bis maximal ein Jahr: 150 Euro

Fristen

unterschiedlich je nach Einzelfall

Rechtsgrundlagen

§ 7 Absatz 6 Mobilitätshilfenverordnung (MobHV)

Hinweise

Für den Einsatz von Segway beachten Sie bitte die Regelungen der MobHV, die für die neue Fahrzeugart 2009 erlassen worden ist.