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Benutzung bestimmter Verkehrsflächen - Ausnahme

Wenn Sie ein Segway oder amtlich eine "Mobilitätshilfe" besitzen und dieses Fahrzeug aus besonderen Gründen auf Gehwegen, in Fußgängerzonen oder auf bestimmten Fahrbahnflächen benutzen möchten, benötigen Sie eine Ausnahme.

Speziell für Fußgänger ausgewiesener Straßenraum ist besonders schutzwürdig. Das Interesse, die betreffenden Straßenflächen zu nutzen, muss deshalb bedeutend sein.