Wenn Sie ein Segway oder amtlich eine "Mobilitätshilfe" besitzen und dieses Fahrzeug aus besonderen Gründen auf Gehwegen, in Fußgängerzonen oder auf bestimmten Fahrbahnflächen benutzen möchten, benötigen Sie eine Ausnahme.
Speziell für Fußgänger ausgewiesener Straßenraum ist besonders schutzwürdig. Das Interesse, die betreffenden Straßenflächen zu nutzen, muss deshalb bedeutend sein.
für einen Tag: 10,20 Euro
für zwei bis sieben Tage: 15 Euro
für acht Tage bis einen Monat: 25 Euro
für einen Zeitraum über einen Monat bis maximal ein Jahr: 150 Euro
unterschiedlich je nach Einzelfall
§ 7 Absatz 6 Mobilitätshilfenverordnung (MobHV)
Für den Einsatz von Segway beachten Sie bitte die Regelungen der MobHV, die für die neue Fahrzeugart 2009 erlassen worden ist.