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Straßenverkehrsordnung - Ausnahmegenehmigung

Unterlagen

  • vollständig ausgefüllter Antrag
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)

Gegebenenfalls kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

Gebühren

für einen Tag: 20 Euro
für zwei Tage bis zu einem Monat: 30 Euro 
für über einen Monat bis zu einem Jahr (Maximaldauer): 150 Euro

für Wochenmarktbeschicker und für Ausnahmen aufgrund von gemeinnützigen Zwecken (Jahresausnahmen): 20 Euro

Gemeinnützige Zwecke müssen nachgewiesen werden, zum Beispiel mit einem Feststellungsbescheid des Finanzamtes.

Für mehrere Ausnahmen, die zeitgleich vom gleichen Antragsteller beantragt werden und die gleiche Geltungsdauer abdecken sollen, beträgt die Jahresgebühr für die zweite und alle weiteren Ausnahmen statt 150 Euro nur 75 Euro.

Eilzuschlag bei Bearbeitung innerhalb von drei Arbeitstagen: 10 Euro

Fristen

Ihr Antrag wird in der Regel im Laufe einer Woche bearbeitet. Bei einer größeren Anzahl von Ausnahmegenehmigungen kann sich die Bearbeitung jedoch verlängern.

Rechtsgrundlagen

§ 46 Absatz 1 Nr. 1, 3, 4a bis 4c oder 11 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Hinweise

Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.

Informationen zu Ausnahmen zum Befahren von gewichtsbeschränkten Straßen oder vom Verbot für bestimmte Fahrzeuge finden Sie hier.