Wer aufgrund besonderer, in der Regel einmaliger Ereignisse (zum Beispiel Umzug oder Reparaturarbeiten), durch bestehende Park- oder Verbotsregeln erhebliche Schwierigkeiten bei der Erfüllung von Arbeiten oder ähnlichen Handlungen hat, kann eine Ausnahme von den bestehenden Regelungen beantragen.
Bei wiederkehrenden Ereignissen, die aufgrund persönlicher Umstände eine ungewöhnliche Härte darstellen oder wenn gemeinnützige Tätigkeiten deutlich erschwert werden, kann eine längerfristige Ausnahme mit einer Geltungsdauer von bis zu einem Jahr beantragt werden.
Beschicker des Delmenhorster Wochenmarktes auf dem Rathausplatz können zudem für Liefer- und Zugfahrzeuge eine Parkausnahme für den Bismarckplatz beantragen.
Gegebenenfalls kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.
für einen Tag: 20 Euro
für zwei Tage bis zu einem Monat: 30 Euro
für über einen Monat bis zu einem Jahr (Maximaldauer): 150 Euro
für Wochenmarktbeschicker und für Ausnahmen aufgrund von gemeinnützigen Zwecken (Jahresausnahmen): 20 Euro
Gemeinnützige Zwecke müssen nachgewiesen werden, zum Beispiel mit einem Feststellungsbescheid des Finanzamtes.
Für mehrere Ausnahmen, die zeitgleich vom gleichen Antragsteller beantragt werden und die gleiche Geltungsdauer abdecken sollen, beträgt die Jahresgebühr für die zweite und alle weiteren Ausnahmen statt 150 Euro nur 75 Euro.
Eilzuschlag bei Bearbeitung innerhalb von drei Arbeitstagen: 10 Euro
§ 46 Absatz 1 Nr. 1, 3, 4a bis 4c oder 11 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.
Informationen zu Ausnahmen zum Befahren von gewichtsbeschränkten Straßen oder vom Verbot für bestimmte Fahrzeuge finden Sie hier.