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Straßenverkehrsordnung - Ausnahmegenehmigung

Wer aufgrund besonderer, in der Regel einmaliger Ereignisse (zum Beispiel Umzug oder Reparaturarbeiten), durch bestehende Park- oder Verbotsregeln erhebliche Schwierigkeiten bei der Erfüllung von Arbeiten oder ähnlichen Handlungen hat, kann eine Ausnahme von den bestehenden Regelungen beantragen.

Bei wiederkehrenden Ereignissen, die aufgrund persönlicher Umstände eine ungewöhnliche Härte darstellen oder wenn gemeinnützige Tätigkeiten deutlich erschwert werden, kann eine längerfristige Ausnahme mit einer Geltungsdauer von bis zu einem Jahr beantragt werden.

Beschicker des Delmenhorster Wochenmarktes auf dem Rathausplatz können zudem für Liefer- und Zugfahrzeuge eine Parkausnahme für den Bismarckplatz beantragen.

Adresse

Stadthaus
Am Stadtwall 1
27749 Delmenhorst