Alleinerziehende erziehen ihre Kinder meist unter erschwerten Bedingungen. Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhält. Diese besondere Lebenssituation soll mit der Unterhaltsleistung nach dem seit 1. Januar 1980 geltenden Unterhaltsvorschussgesetz erleichtert werden.
Wer erhält Unterhaltsvorschuss?
Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder nicht ausreichenden Unterhalt oder Halbwaisenbezüge erhalten, können Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben.
Für einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss wird ein gerichtliches Unterhaltsurteil gegen den anderen Elternteil nicht vorausgesetzt. Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, aber nicht leistungswillig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen.
Höhe und Dauer der Leistung
Die Höhe der Unterhaltsleistung richtet sich bundesweit nach der "Düsseldorfer Tabelle". Für die Berechnung des Unterhaltsvorschussbetrages wird das für ein erstes Kind zu zahlende Kindergeld in voller Höhe von der Unterhaltsleistung abgezogen.
Ab 1. Januar 2023 gelten folgende Unterhaltsvorschussbeträge:
Ab 1. Januar 2024 gelten folgende Unterhaltsvorschussbeträge:
Telefax | (04221) 99-142260 |
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E-Mail-Adresse | unterhaltsvorschussdelmenhorstde |
Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14 bis 16 Uhr
oder nach Vereinbarung
Zusätzlich für Kinder ab 12 Jahre:
Sie können den Antrag auf Unterhaltsvorschuss herunterladen (Downloads / Links) und am PC ausfüllen. Dem unterschriebenen Antrag muss auch das unterschriebene Merkblatt beigefügt werden.
Es fallen keine Kosten an.
Die Leistungen werden maximal für einen Monat rückwirkend gewährt. Unterhaltsvorschuss wird unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.
Folgende Voraussetzungen für die Bewilligung von Unterhaltsvorschuss müssen erfüllt sein:
Ausländische Kinder haben den Anspruch nur bei bestimmten Aufenthaltstiteln.
Name | Zuständigkeit | Telefon | E‑Mail |
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Frau Ramke | A - Boc | (04221) 99-2575 | unterhaltsvorschussdelmenhorstde |
Herr Runden | Bod - D | (04221) 99-2570 | unterhaltsvorschussdelmenhorstde |
Frau Lösekann | E- Has | (04221) 99-1962 | unterhaltsvorschussdelmenhorstde |
Frau Kulikow | Hat - Kra | (04221) 99-2590 | unterhaltsvorschussdelmenhorstde |
Herr Elias | Krb - N | (04221) 99-2589 | unterhaltsvorschussdelmenhorstde |
Herr Schimanski | O - Sah, Sch | (04221) 99-1961 | unterhaltsvorschussdelmenhorstde |
Frau Franke | Sai - Z | (04221) 99-2550 | unterhaltsvorschussdelmenhorstde |