Amtsärztliches Gutachten
Der amtsärztliche Dienst führt Begutachtungen von Einzelpersonen im Auftrag von Institutionen durch. Grundsätzlich ist hierfür ein schriftlicher Untersuchungsauftrag erforderlich.
Amtsärztliche Gutachten werden zu verschiedenen Fragestellungen erstellt:
- im Beamtenrecht, zum Beispiel Eignungsuntersuchung bei Verbeamtung, Dienstfähigkeitsuntersuchung, Stellungnahme zur Beihilfegewährung
- für Sozialbehörden
- für Staatsanwaltschaften
- zur Erwerbsfähigkeit
- über die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- bei Adoptionsverfahren
- im Ausländerrecht
Der amtsärztliche Dienst wird auch im Auftrag von Gerichten tätig und fertigt Gutachten zu Fragen der rechtlichen Betreuung, Verhandlungs-, Schuld-, Arbeits- und Erwerbsfähigkeit.
Privatpersonen können den Fachdienst in besonderen Fällen - wenn dies entsprechend vorgesehen ist - mit der Durchführung von Untersuchungen beauftragen und sich direkt an ihn wenden (zum Beispiel bei Untersuchungen zur Prüfungsfähigkeit, Erlass der Studiengebühren aus gesundheitlichen Gründen, Fahreignung).
Für Begutachtungen ist die vorherige Vereinbarung eines Termins notwendig.
Adresse
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14 bis 16 Uhr
und nach Vereinbarung
Unterlagen
Zur Untersuchung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Chipkarte der Krankenkasse (zum Einlesen der Personendaten)
- Auftragsschreiben der Behörde (falls es dem Fachdienst noch nicht vorliegt)
- verfügbare ärztliche Unterlagen: Behandlungsberichte, Laborbefunde, Bescheide vom Versorgungsamt oder von Versicherungen usw.
- ausgefüllter Fragebogen zur gesundheitlichen Vorgeschichte (Anamnesebogen), der mit der Terminmitteilung zur Untersuchung zugesandt wird
Gebühren
Begutachtungen sind kostenpflichtig. Grundsätzlich erhält der Auftraggeber die Rechnung für das Gutachten. Sofern Privatpersonen in besonderen Fällen - wenn dies entsprechend vorgesehen ist - den Fachdienst Gesundheit mit der Durchführung von Untersuchungen beauftragen, erhalten diese auch die Rechnung für das Gutachten.