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Amtsärztliches Gutachten

Der amtsärztliche Dienst führt Begutachtungen von Einzelpersonen im Auftrag von Institutionen durch. Grundsätzlich ist hierfür ein schriftlicher Untersuchungsauftrag erforderlich.

Amtsärztliche Gutachten werden zu verschiedenen Fragestellungen erstellt:

  • im Beamtenrecht, zum Beispiel Eignungsuntersuchung bei Verbeamtung, Dienstfähigkeitsuntersuchung, Stellungnahme zur Beihilfegewährung
  • für Sozialbehörden
  • für Staatsanwaltschaften
  • zur Erwerbsfähigkeit
  • über die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
  • bei Adoptionsverfahren
  • im Ausländerrecht

Der amtsärztliche Dienst wird auch im Auftrag von Gerichten tätig und fertigt Gutachten zu Fragen der rechtlichen Betreuung, Verhandlungs-, Schuld-, Arbeits- und Erwerbsfähigkeit.

Privatpersonen können den Fachdienst in besonderen Fällen - wenn dies entsprechend vorgesehen ist - mit der Durchführung von Untersuchungen beauftragen und sich direkt an ihn wenden (zum Beispiel bei Untersuchungen zur Prüfungsfähigkeit, Erlass der Studiengebühren aus gesundheitlichen Gründen, Fahreignung).

Für Begutachtungen ist die vorherige Vereinbarung eines Termins notwendig.

Adresse

City-Center (CCD)
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14 bis 16 Uhr

und nach Vereinbarung