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Kfz-Zulassungsbescheinigung - Halterdaten (Name/Adresse) ändern

Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein). Ist in dem Fahrzeugschein kein Platz mehr für eine Änderung der Anschrift, bringen Sie bitte auch den Fahrzeugbrief mit, da dann eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgestellt werden muss (die Gebühr erhöht sich dann um € 3,80).
  • Personalausweis
  • bei Firmen: Gewerbeummeldung; bei Änderung des Namens auch der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister
  • bei Änderung des Namens zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)

Gebühren

bei alten Dokumenten 11,10 Euro

bei neuen Dokumenten 12,00 Euro

Fristen

Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen.

Rechtsgrundlagen

§ 13 Absatz 1 FZV

1. Abschnitt Ziffer 2 und 2. Abschnitt Ziffer 2 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Hinweise

Bevor die Zulassungsbescheinigung Teil I geändert werden kann, muss die Ummeldung im Bürgerbüro oder im Fachdienst Gewerbeservice erfolgen.

Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Finanzamt weiter.

Voraussetzungen

  • bereits erfolgte Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung

Verfahrensablauf

Die Änderung muss von der Halterin/vom Halter des Fahrzeugs oder durch eine bevollmächtigte Person gemeldet werden.