Wenn Sie innerhalb von Delmenhorst umgezogen sind, muss die Zulassungsbescheinigung Teil I geändert werden. Falls sich Ihr Name geändert hat, muss zusätzlich auch die Zulassungsbescheinigung Teil II geändert werden.
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 17 Uhr
bei alten Dokumenten 11,10 Euro
bei neuen Dokumenten 12,00 Euro
Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen.
§ 13 Absatz 1 FZV
1. Abschnitt Ziffer 2 und 2. Abschnitt Ziffer 2 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Bevor die Zulassungsbescheinigung Teil I geändert werden kann, muss die Ummeldung im Bürgerbüro oder im Fachdienst Gewerbeservice erfolgen.
Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Finanzamt weiter.
Die Änderung muss von der Halterin/vom Halter des Fahrzeugs oder durch eine bevollmächtigte Person gemeldet werden.