Kfz-Zulassungsbescheinigung - Halterdaten (Name/Adresse) ändern
Wenn Sie innerhalb von Delmenhorst umgezogen sind, muss die Zulassungsbescheinigung Teil I geändert werden. Falls sich Ihr Name geändert hat, muss zusätzlich auch die Zulassungsbescheinigung Teil II geändert werden.
Adresse
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 17 Uhr
Unterlagen
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Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein). Ist in dem Fahrzeugschein kein Platz mehr für eine Änderung der Anschrift, bringen Sie bitte auch den Fahrzeugbrief mit, da dann eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgestellt werden muss (die Gebühr erhöht sich dann um € 3,80).
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Personalausweis
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bei Firmen: Gewerbeummeldung; bei Änderung des Namens auch der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister
- bei Änderung des Namens zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
Gebühren
bei alten Dokumenten 11,10 Euro
bei neuen Dokumenten 12,00 Euro
Fristen
Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen.
Rechtsgrundlagen
§ 13 Absatz 1 FZV
1. Abschnitt Ziffer 2 und 2. Abschnitt Ziffer 2 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Hinweise
Bevor die Zulassungsbescheinigung Teil I geändert werden kann, muss die Ummeldung im Bürgerbüro oder im Fachdienst Gewerbeservice erfolgen.
Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Finanzamt weiter.
Voraussetzungen
- bereits erfolgte Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung
Verfahrensablauf
Die Änderung muss von der Halterin/vom Halter des Fahrzeugs oder durch eine bevollmächtigte Person gemeldet werden.