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Kfz-Zulassung: Umschreibung auf einen anderen Halter - innerhalb des Zulassungsbezirkes

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien, aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) 
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Original-Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war)
  • gültiger Prüfbericht über die bestandene Sicherheitsprüfung (SP), wenn die SP für das betreffende Fahrzeug vorgeschrieben ist (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war)
  • SEPA-Lastschriftmandat (vollständig ausgefüllt und vom Halter und Kontoinhaber unterschrieben) zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • bei Erledigung durch Dritte: formlose, schriftliche Vollmacht des Antragstellers und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • bei zugelassenen Fahrzeugen: die amtlichen Kennzeichen, wenn eine Umkennzeichnung vorgenommen werden soll.
zusätzlich bei Firmen:
  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Personalausweis(e) der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person(en) und ggf. deren Vollmacht

bei Vereinen:

  • Auszug aus dem Vereinsregister
  • Personalausweis(e) der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person(en) und ggf. deren Vollmacht

bei minderjährigen Fahrzeughaltern:

  • Einverständniserklärung und Unterschrift der gesetzlichen Vertreter
  • deren Personalausweise

Gebühren

ab 19,90 Euro

Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlagen

§§ 6 und 13 FZV

1. Abschnitt Ziffer 2 und 2. Abschnitt Ziffer 2 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Hinweise

Seit 01. Oktober 2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung II. Diese sind in der Europäischen Union (EU) einheitlich gestaltet. Ein Umtausch durch die Fahrzeughalterin/den Fahrzeughalter ist nicht vorgeschrieben. Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden gegen die neuen Dokumente (Teil I und II) getauscht, sobald die zuständige Stelle neue Fahrzeugunterlagen ausstellt.

Verfahrensablauf

Die Beantragung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.