Kfz-Zulassung: Umschreibung auf einen anderen Halter - innerhalb des Zulassungsbezirkes
Unterlagen
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Personalausweis oder Reisepass
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Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien, aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
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Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
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elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
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Original-Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war)
- gültiger Prüfbericht über die bestandene Sicherheitsprüfung (SP), wenn die SP für das betreffende Fahrzeug vorgeschrieben ist (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war)
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SEPA-Lastschriftmandat (vollständig ausgefüllt und vom Halter und Kontoinhaber unterschrieben) zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
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bei Erledigung durch Dritte: formlose, schriftliche Vollmacht des Antragstellers und Personalausweis der bevollmächtigten Person
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bei zugelassenen Fahrzeugen: die amtlichen Kennzeichen, wenn eine Umkennzeichnung vorgenommen werden soll.
zusätzlich bei Firmen:
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Auszug aus dem Handelsregister
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Personalausweis(e) der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person(en) und ggf. deren Vollmacht
bei Vereinen:
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Personalausweis(e) der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person(en) und ggf. deren Vollmacht
bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
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Einverständniserklärung und Unterschrift der gesetzlichen Vertreter
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deren Personalausweise
Gebühren
ab 19,90 Euro
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlagen
§§ 6 und 13 FZV
1. Abschnitt Ziffer 2 und 2. Abschnitt Ziffer 2 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Hinweise
Seit 01. Oktober 2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung II. Diese sind in der Europäischen Union (EU) einheitlich gestaltet. Ein Umtausch durch die Fahrzeughalterin/den Fahrzeughalter ist nicht vorgeschrieben. Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden gegen die neuen Dokumente (Teil I und II) getauscht, sobald die zuständige Stelle neue Fahrzeugunterlagen ausstellt.
Verfahrensablauf
Die Beantragung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.