Wenn Sie ein Fahrzeug, welches bisher in Delmenhorst zugelassen ist oder war, erworben haben, müssen Sie die Umschreibung/Zulassung auf Ihren Namen beantragen.
Zulassungen können nur auf den Wohnort (bei mehreren Wohnungen der Hauptwohnsitz) bzw. den Firmensitz/die Niederlassung des Antragstellers erfolgen. Eine Zulassung als Firmenfahrzeug ist nur möglich, wenn die Firma im Handelsregister eingetragen ist. Bei abgelaufener Hauptuntersuchung (HU) wird kein Fahrzeug zugelassen; vorzulegen ist der Original-Prüfbericht (Abnahme gemäß § 29 StVZO).
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Zulassung ist durch den Halter oder einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter zu stellen.