Kfz-Zulassung: Umschreibung auf einen anderen Halter - innerhalb des Zulassungsbezirkes
Wenn Sie ein Fahrzeug, welches bisher in Delmenhorst zugelassen ist oder war, erworben haben, müssen Sie die Umschreibung/Zulassung auf Ihren Namen beantragen.
Zulassungen können nur auf den Wohnort (bei mehreren Wohnungen der Hauptwohnsitz) bzw. den Firmensitz/die Niederlassung des Antragstellers erfolgen. Eine Zulassung als Firmenfahrzeug ist nur möglich, wenn die Firma im Handelsregister eingetragen ist. Bei abgelaufener Hauptuntersuchung (HU) wird kein Fahrzeug zugelassen; vorzulegen ist der Original-Prüfbericht (Abnahme gemäß § 29 StVZO).
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Zulassung ist durch den Halter oder einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter zu stellen.
Adresse
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 17 Uhr