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Kfz-Steuer

Hinweise

Mit welcher Höhe der Kfz-Steuer Sie rechnen müssen, erfahren Sie hier.

Vordrucke für die Kraftfahrzeugsteuer erhalten Sie bei den Hauptzollämtern oder hier.

Hinweise zur Kfz-Steuer
Bei allgemeinen Fragen zur Kfz-Steuer wenden Sie sich bitte an die Zentrale Auskunft Informations- und Wissensmanagement Zoll, Telefon (0351) 44834-550 oder E-Mail info.kraftstzollde.

Wenn Sie Fragen zu einem konkreten Steuerfall haben, wenden Sie sich bitte an das Hauptzollamt Bremen, Konsul-Smidt-Straße 29, 28217 Bremen, Telefon (0421) 3897-1272. Öffnungszeiten: Montag und Dienstag von 8 bis 15 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr, Donnerstag von 8 bis 17 Uhr.

Hinweise bei Kfz-Steuerrückständen
Bei Fragen zu Steuerrückständen wenden Sie sich bitte an das Hauptzollamt Osnabrück, Sachgebiet G - Vollstreckung, Stadtring 4, 48527 Nordhorn, Telefon (05921) 787-100, Fax (05921) 787-400 oder -403, E-Mail poststellehzanoh.bfinvde. Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 8.30 bis 11.30 Uhr.

Bareinzahlungen können Sie bei der Nebenzollzahlstelle des Hauptzollamtes Bremen leisten, Zollamt Überseestadt, Hafenstraße 49, 28217 Bremen, Telefon (0421) 3897-0, E-Mail poststellehzahb.bfinvde. Sprechzeiten für Kfz-Steuer: Montag bis Freitag von 7.30 bis 16 Uhr. Dort erhalten Sie auch eine "Bescheinigung zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde", die für eine sofortige Zulassung der Zulassungsbehörde vorgelegt werden muss.

Bankverbindung des Hauptzollamtes Bremen
Bundeskasse Trier, Dienstsitz Kiel
IBAN: DE41 2000 0000 0020 0010 40
BIC: MARKDEF
1200

Hinweise bei Verkauf des Fahrzeugs
Beachten Sie bitte beim Verkauf Ihres Fahrzeugs, dass die Kfz-Steuerpflicht seit Juni 2015 erst nach einer Außerbetriebsetzung bzw. Umschreibung des Fahrzeugs endet. Sie sollten daher Ihr Fahrzeug vor dem Verkauf bei der Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

Hinweise bei einem Kontowechsel
Wenn Sie Ihr Konto gewechselt haben, füllen Sie bitte ein neues SEPA-Lastschriftmandat aus (bitte das Kennzeichen nicht vergessen) und schicken dieses an das zuständige Hauptzollamt Bremen, Postfach 10 50 20, 28050 Bremen.

Verfahrensablauf

Bei Anmeldung eines Fahrzeuges ist grundsätzlich ein SEPA-Lastschriftmandat (vollständig ausgefüllt und vom Halter und Kontoinhaber unterschrieben) zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschrifteinzugsverfahren zu erteilen. Die Zulassungsbehörde übermittelt die für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer notwendigen Daten an die zuständige Stelle. Über die Kraftfahrzeugsteuer erhalten Sie dann einen Bescheid von der zuständigen Stelle.

Zuständige Stelle

Das für die Stadt Delmenhorst zuständige Hauptzollamt ist Bremen.