Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der zuständigen Stelle anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet.
Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.
Um Ihre Anliegen bearbeiten zu können, benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie für die folgenden Öffnungszeiten vereinbaren:
Montag, Mittwoch und Freitag: 8 bis 13 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Jeden ersten Sonnabend im Monat: 10 bis 13 Uhr
Durch die Terminvereinbarung kommt es zu geringeren Wartezeiten und somit weniger Begegnungen vieler Menschen.
Es fallen keine Gebühren an.
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs bzw. drei Monaten überschreitet.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden gemäß § 29 Absätze 2 und 3 sowie § 30 Bundesmeldegesetz (BMG) besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet.