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Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung

Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der zuständigen Stelle anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet. 

Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.

Adresse

Bürgerbüro, City-Center (CCD)
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

Um Ihre Anliegen bearbeiten zu können, benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie für die folgenden Öffnungszeiten vereinbaren:

Montag, Mittwoch und Freitag: 8 bis 13 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Jeden ersten Sonnabend im Monat: 10 bis 13 Uhr

Durch die Terminvereinbarung kommt es zu geringeren Wartezeiten und somit weniger Begegnungen vieler Menschen.