Sprungmarken

i-Kfz

Voraussetzungen

Was wird grundsätzlich benötigt?

  • ein neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter eID-Online-Ausweisfunktion/PIN
  • ein Kartenlesegerät oder alternativ ein Smartphone (NFC-fähig) mit der Ausweis-App2 (der Download ist hier möglich)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil I muss über einen verdeckten Sicherheitscode (grünes Feld auf der Rückseite) verfügen, der nach Aufforderung im Online-Portal freigerubbelt werden muss; diese Dokumente werden seit 2015 ausgegeben
  • die Zulassungsbescheinigung Teil (ZB) II muss über einen verdeckten Sicherheitscode (grünes Feld links auf der Vorderseite) verfügen, der nach Aufforderung im Online-Portal freigerubbelt werden muss; diese Dokumente werden seit 2018 ausgegeben. Bei einer einfachen Änderung der Anschrift innerhalb des Zulassungsbezirkes sowie einer Außerbetriebsetzung wird die ZB Teil II nicht benötigt.
  • bei einer Umschreibung eines in Betrieb befindlichen Fahrzeugs und einem Wechsel des Kennzeichens oder bei einer Außerbetriebsetzung müssen nach Aufforderung im Online-Portal die codierten Zulassungsplaketten auf dem Kennzeichen freigerubbelt werden; diese Plaketten werden seit 2015 ausgegeben, ältere Plaketten ohne Sicherheitscodes können nicht verwendet werden.

    ACHTUNG: Sind die Abdeckungen der Sicherheitscodes entfernt worden, sind die Dokumente ungültig!
  • die Online-Bezahlmöglichkeit ist derzeit über Giropay und PayPal möglich. Möchten Sie über Giropay bezahlen, prüfen Sie bitte, ob Ihre Bank am Onlinebanking von Giropay teilnimmt (zum Beispiel Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken oder die Postbank). Informationen erhalten Sie bei Ihrer Bank oder eine Servicenummer von Giropay, die Sie hier finden.
  • Informationen dazu, welche Unterlagen fallbezogen ggf. noch zusätzlich erforderlich sein können, finden Sie direkt auf dem i-Kfz-Portal.
  • Die Gebühren des jeweiligen Vorgangs werden vom Portal automatisch berechnet und zum Abschluss Ihres Antrags angezeigt.