i-Kfz
Was ist i-Kfz?
Das Projekt "internetbasierte Fahrzeugzulassung" (i-Kfz) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) soll es den Fahrzeughaltern/Antragstellern ermöglichen, Außerbetriebsetzungen, Anschriftenänderungen und Standard-Zulassungsvorgänge online zu beantragen. Der Gang zur Zulassungsbehörde soll künftig für Standardfälle entfallen können. Trotzdem können Sie selbstverständlich weiterhin die Zulassungsbehörde persönlich aufsuchen.
Zu dem Zweck mussten umfangreiche Änderungen im Zulassungsrecht vorgenommen werden. Technisch wurden dazu bundesweit Online-Portale der Zulassungsbehörden eingerichtet (i-Kfz-Portale) und dadurch ein Zugang zum Online-Verfahren der Fahrzeugzulassung eröffnet.
Das i-Kfz-Projekt wird weiterentwickelt und stufenweise umgesetzt. Derzeit sind die Stufen 1 bis 3 in Betrieb.
Was ist zurzeit mit i-Kfz möglich?
- Vollautomatisierte Umschreibung eines zugelassenen Kfz (unter Fortführung des Kennzeichens)
- Vollautomatisierte Außerbetriebsetzung eines Kfz
- Vollautomatisierte Änderung der Halteranschrift
- Neuzulassung eines Kfz
- Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Kfz
- Umschreibung eines zugelassenen Kfz mit Kennzeichenwechsel
Die Möglichkeiten der Inanspruchnahme beschränken sich derzeit auf natürliche Personen, die sich mittels eines neuen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitels (eAT), auf dem jeweils die Online-Ausweisfunktion (eID) freigeschaltet sein muss, ausweisen.
Hinweise zum nPA finden Sie hier. Eine Freischaltung des nPA können Sie gegebenenfalls beim Bürgerbüro beantragen, die des eAT bei der Ausländerbehörde.
Die Online-Bezahlmöglichkeit ist derzeit über Giropay und PayPal möglich. Möchten Sie über Giropay bezahlen, prüfen Sie bitte, ob Ihre Bank am Onlinebanking von Giropay teilnimmt (zum Beispiel Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken oder die Postbank). Informationen erhalten Sie bei Ihrer Bank oder eine Servicenummer von Giropay, die Sie hier finden.
Ausführliche Informationen zum Thema i-Kfz finden Sie auf den Seiten des BMVI.
Das Online-Portal wird derzeit umgestellt und steht aktuell nicht zur Verfügung.
Adresse
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 17 Uhr
Voraussetzungen
Was wird grundsätzlich benötigt?
- ein neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter eID-Online-Ausweisfunktion/PIN
- ein Kartenlesegerät oder alternativ ein Smartphone (NFC-fähig) mit der Ausweis-App2 (der Download ist hier möglich)
- die Zulassungsbescheinigung Teil I muss über einen verdeckten Sicherheitscode (grünes Feld auf der Rückseite) verfügen, der nach Aufforderung im Online-Portal freigerubbelt werden muss; diese Dokumente werden seit 2015 ausgegeben
- die Zulassungsbescheinigung Teil (ZB) II muss über einen verdeckten Sicherheitscode (grünes Feld links auf der Vorderseite) verfügen, der nach Aufforderung im Online-Portal freigerubbelt werden muss; diese Dokumente werden seit 2018 ausgegeben. Bei einer einfachen Änderung der Anschrift innerhalb des Zulassungsbezirkes sowie einer Außerbetriebsetzung wird die ZB Teil II nicht benötigt.
- bei einer Umschreibung eines in Betrieb befindlichen Fahrzeugs und einem Wechsel des Kennzeichens oder bei einer Außerbetriebsetzung müssen nach Aufforderung im Online-Portal die codierten Zulassungsplaketten auf dem Kennzeichen freigerubbelt werden; diese Plaketten werden seit 2015 ausgegeben, ältere Plaketten ohne Sicherheitscodes können nicht verwendet werden.
ACHTUNG: Sind die Abdeckungen der Sicherheitscodes entfernt worden, sind die Dokumente ungültig! - die Online-Bezahlmöglichkeit ist derzeit über Giropay und PayPal möglich. Möchten Sie über Giropay bezahlen, prüfen Sie bitte, ob Ihre Bank am Onlinebanking von Giropay teilnimmt (zum Beispiel Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken oder die Postbank). Informationen erhalten Sie bei Ihrer Bank oder eine Servicenummer von Giropay, die Sie hier finden.
- Informationen dazu, welche Unterlagen fallbezogen ggf. noch zusätzlich erforderlich sein können, finden Sie direkt auf dem i-Kfz-Portal.
- Die Gebühren des jeweiligen Vorgangs werden vom Portal automatisch berechnet und zum Abschluss Ihres Antrags angezeigt.